FRAGEBOGEN

zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs-, Patienten- und Sorgerechtsverfügung

Sorgerecht Vollmacht vorhanden?

I.
Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Ihnen vertrauten Person die umfassende Bevollmächtigung zur Abwicklung sämtlicher rechtlicher Angelegenheiten.
(Bitte beachten Sie: Die Bevollmächtigung kann ‐ sofern sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind ‐ jederzeit widerrufen werden.)


1.
Ich bevollmächtigte rechtlich verbindlich die Person meines Vertrauens


2.
und als 2ten Bevollmächtigten rechtlich verbindlich die Person meines Vertrauens
3.
Für den Fall, dass der (die) Bevollmächtigte(n) nicht willens ist (sind) oder die ihm (ihnen) übertragenen Aufgaben nicht ausüben kann (können), bevollmächtige ich als Ersatzbevollmächtigten:
Soll die Vorsorgemacht über den Tod hinaus gültig sein?
Falls ja, besteht bereits ein Testament?

5.
Welche Regelungen sollen von der Vollmacht umfasst sein?
6.
Zusätzliche Anmerkungen:

II.
Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie für den Fall eines entscheidungsunfähigen Zustandes im Vorfeld fest, welche Behandlungsmaßnahmen getroffen bzw. unterlassen werden sollen.
Sie sind daher gehalten, eine Person Ihres Vertrauens zu benennen, die in einem solchen Fall Entscheidungen Ihrem Willen entsprechend treffen kann.


1.
Für den Fall, dass die im Rahmen der Vorsorgevollmacht genannte Person nicht als Bevollmächtigter für die Patientenverfügung fungieren soll, benenne ich:


2.
Für den Fall, dass der Bevollmächtigte nicht willens ist oder die ihm übertragenen Aufgaben nicht ausüben kann, bevollmächtige ich als Ersatzbevollmächtigten für die Patientenverfügung:
3.
Für den Fall, dass der (die) Bevollmächtigte(n) nicht willens ist (sind) oder die ihm (ihnen) übertragenen Aufgaben nicht ausüben kann (können), bevollmächtige ich als Ersatzbevollmächtigten:

4.


5.
Lebenserhaltende Maßnahmen
6.
Keine Lebenserhaltenden Maßnahmen
In den unter 4. beschriebenen Situationen wünsche ich,
7.
Zusätzliche Anmerkungen:


III.
Betreuungsverfügung

Für den Fall, dass das Betreuungsgericht die Bestellung einer gesetzlichen Vertretung (rechtliche Betreuung) anordnet (§ 1897 Abs. 4 BGB) sind als Betreuer bzw. Ersatzbetreuer die unter I. angeführten Personen zu berücksichtigen.

Zusätzliche Anmerkungen:


IV.
Allgemeines

Soll Ihr Vorsorgepaket kostenpflichtig bei dem zentralen Notarregister hinterlegt werden?
Ist eine jährliche Aktualisierung gewünscht?
Ist eine öffentliche Beglaubigung wegen Haus und Grundbesitz erforderlich?
Ist eine per Email übersandte Rechnung für Sie ausreichend
Soll ein Testament durch die Kanzlei Storz - Werner - Kollegen erstellt werden?
Sollen die Gebühren durch eine Rechtschutzversicherung übernommen werden?
Bei Abfassung bzw. Unterschrift des Vorsorgepaketes kann die uneingeschränkte Handlungs- und Willensfähigkeit durch nachfolgende Person bezeugt werden.
(Bitte beachten Sie: Ein Zeuge ist deshalb notwendig, um den Vollbesitz Ihrer geistigen Fähigkeiten bestätigen zu können.)

7.
Wo soll das gefertigte Vorsorgepaket hinterlegt werden?




8.
Zusätzliche Anmerkungen: